Corona-Soforthilfe durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW

Isabel Pfeiffer-Poensgen, Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen wendet sich mit einer Videobotschaft an die Öffentlichkeit

Auf der aktuellen Webseite mit Informationen zum Thema Corona informiert Ministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen über eine umfangreiche Corona-Soforthilfe durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW:

“KULTUR:
Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, bleiben die landeseigenen Kultureinrichtungen (Schauspielhaus Düsseldorf, Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen, Kunsthaus Nordrhein-Westfalen Kornelimünster) ab sofort und zunächst bis einschließlich 19. April 2020 für die Öffentlichkeit (Spiel- und Ausstellungsbetrieb) geschlossen. Gleiches empfiehlt die Landesregierung dringend auch für alle anderen Kultureinrichtungen in Nordrhein-Westfalen, unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft.

Zugleich hat das Ministerium eine Soforthilfe in Höhe von fünf Millionen Euro zur Unterstützung freischaffender, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten sind, aufgelegt. Über ein einfaches Formular können sie eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro beantragen. Ausnahmeregelungen im regulären Förderverfahren sollen zudem Veranstalter und Einrichtungen finanziell wie zeitlich entlasten. „Freischaffende Künstlerinnen und Künstler verfügen meist nur über geringe Rücklagen. Wenn Aufführungen, Gigs und Veranstaltungen massenweise wegfallen, geraten sie daher schnell in dramatische Geldnot. Die Soforthilfe verschafft ihnen schnell und unbürokratisch einen finanziellen Puffer, um die Zeit bis zum Anlaufen der großen Rettungsschirme in Land und Bund bestmöglich zu überbrücken“, sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.“

Download des Antragsformulars auf der Webseite des MKW.

Freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die von Honorarausfällen in Folge der Auswirkungen der Coronavirus-Krise betroffen sind, können einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von (max. 2.000 €) beantragen.

>>> DOWNLOAD: Das Antragsformular Soforthilfe kann unter diesem Link auf der Webseite des MKW heruntergeladen werden.

Bitte folgende Unterlagen beifügen:

• Kopie des Personalausweises
• Nachweis über die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse
• Nachweis/e für den/die Honorarausfälle (z.B. Vertrag plus Veranstaltungsabsage)

Auswirkungen auf bereits bewilligte bzw. derzeit noch in Prüfung befindliche Förderungen durch das Land NRW

Bereits bewilligte bzw. derzeit noch in Prüfung befindliche Förderungen in Höhe von mehr als 120 Millionen Euro werden in jedem Falle ausgezahlt – auch dann, wenn die Veranstaltungen und Projekte wegen Corona abgesagt oder verschoben werden müssen:

• Ausfallkosten, die durch Absagen entstehen, werden als zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Förderungen anerkannt.
• Die üblicherweise bei der Verwendung von Fördermittel geltenden zwei-Monats-Fristen wird
gelockert

Download eines umfangreichen Dokumentes mit Soforthilfen für Kultur in NRW:

>>> DOWNLOAD: FAQ Soforthilfen für Kultur in NRW unter diesem Link auf der Webseite des MKW.



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