RESTMITTELVERGABE IM RAHMEN DER GASTSPIELFÖRDERUNG TANZ INTERNATIONAL

AB SOFORT RESTMITTELVERGABE IM RAHMEN DER
GASTSPIELFÖRDERUNG TANZ INTERNATIONAL
UND DER KOPRODUKTIONSFÖRDERUNG TANZ

Die NPN-Gastspielförderung Tanz International richtet sich an Multiplikatoren sowie Veranstalter im Ausland und fördert diese, wenn sie in Deutschland entstandene Produktionen einladen und bestimmte Mindestgagen anbieten, die an den in Deutschland üblichen Sätzen orientiert sind. Im Rahmen dieser Förderung sind ab sofort für Gastspiele in 2013 Anträge auf Restmittel möglich.

Ziel der NPN-Koproduktionsförderung Tanz ist es, die Mobilität, den Austausch und die Kooperation zwischen Künstlern, Veranstaltern und Produzenten sowohl überregional als auch international zu unterstützen und die Entstehung neuer Tanzproduktionen zu fördern, die möglichst über solistische oder kleinteilige Formate hinausgehen. Für Koproduktionen, die im laufenden Jahr realisiert werden, können ab sofort Restmittel beantragt werden.

Die NPN-Gastspielförderung Tanz International und die NPN-Koproduktionsförderung Tanz werden ermöglicht aus Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags.

Alle Informationen und Formulare zur Antragstellung finden Sie online unter > www.jointadventures.net/nationales-performance-netz

> Ansprechpartner

NPN-Gastspielförderung Tanz International
Judith Jaeger
+49 89 189 31 37 10

NPN-Koproduktionsförderung Tanz
Inga Kunz
+49 89 189 31 37 14



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